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Herzlich willkommen in BEURON

mit den Ortsteilen Beuron, Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn.

 

 

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Gemeinde Beuron mit den Ortsteilen Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn, unsere Landschaft, die Übernachtungsmöglichkeiten, das Kloster Beuron und vieles mehr.

 

 

Aktuelles in Beuron

 

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Beuron in der öffentlichen Sitzung am 11. Februar 2026

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron stimmte der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zu.

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron stimmte der Sondernutzungs- und Gebührensatzung zur Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Klosterparkplatz Beuron (Wohnmobilstellplatzsatzung) mit folgenden Gebührensätzen zu:

  1. Stellplatzgebühr pro Nacht                                                               15,00 €
  2. Stromnutzung für 240 Minuten (4 Stunden)                                       1,00 €
  3. Frischwassergebühr für 100 Liter                                                       1,00 €

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron stimmte einem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen


BEKANNTMACHUNG

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026

 

1.  Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Beuron wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag  von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerbüro (Zimmer 1) des Rathauses Beuron, Hausen im Tal, Kirchstraße 18, 88631 Beuron, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Das Rathaus ist nicht barrierefrei, aber mit dem Rollstuhl erreichbar. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.  Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro (Zimmer 1) des Rathauses Beuron, Hausen im Tal, Kirchstraße 18, 88631 Beuron Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 70 Sigmaringen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

     5.1   eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person;

     5.2   eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

            5.2.1     sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder             3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,

            5.2.2     ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,

            5.2.3     ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.

Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 (2. Tag vor der Wahl), 15.00 Uhr

im Bürgerbüro (Zimmer 1) des Rathauses Beuron, Hausen im Tal, Kirchstraße 18, 88631 Beuron schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis 5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

6.  Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person

     7.1.  einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

     7.2.  einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und

     7.3.  einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

9.  Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

Beuron, den 5. Februar 2026

Gemeinde Beuron

gez. Hans-Peter Wolf

Bürgermeister

 


 

Öffnungszeiten des Rathauses im Februar

 

Am Montag, dem 23. Februar und Donnerstag, dem 26. Februar, bleibt das Rathaus geschlossen. 

 


Straßensperrung

Vom 16. Februar 2026 bis voraussichtlich 21. Februar 2026 wird die L196 zwischen Hausen im Tal und Schwenningen wegen Holzfällarbeiten voll gesperrt. Als Umleitung wird die Strecke über Thiergarten, Stetten a.k.M. und Glashütte, bzw. umgekehrt, vorgeschlagen.


Ankündigung 

 

Die Gemeinde Beuron wird zum 01.02.2026 die Hundesteuer erhöhen. Die hierzu notwendige Satzung ist derzeit in Arbeit, kann aber dieses Jahr nicht mehr beschlossen werden.

Daher wird die Hundesteuer Anfang 2026  zum 01.02.2026 neu festgesetzt.

 

Die Gemeinde Beuron wird zum 01.01.2026 die Wasser- und Abwassergebühren neu festlegen. Die hierzu notwendigen Gebührenkalkulationen sind derzeit in Arbeit, die daraus resultierenden Gebührensätze können aber dieses Jahr nicht mehr beschlossen werden. Daher werden die Gebührensätze Anfang 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 neu festgesetzt. 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 01.12.2025 des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS)

 

Die ausgefertigte Satzuung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

 


 

Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen

 

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.


 

Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23.02.2025 

Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen / Gemeinde Beuron

 


Gemeinde Beuron
Landkreis Sigmaringen
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)


Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgaben-gesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landes-grundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuer-gesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Beuron am 11.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Steuererhebung
(1) Die Gemeinde Beuron erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Beuron und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Beuron.
§ 2
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 340 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 520 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4
Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Ausgefertigt!


Beuron, 11.12.2024
Hans-Peter Wolf
Bürgermeister


 


Neue Rathausöffnungszeiten

 

Das Rathaus ist ab sofort Montag bis Donnerstag, von 8:30 bis 11:30 Uhr, und außerdem Mittwoch, von 15:00 bis 18:00 Uhr, für Sie geöffnet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während dieser Zeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie gern einen Termin für eine andere Zeit vereinbaren. Das ist telefonisch während der Öffnungszeiten möglich unter 07579-92100 oder per E-Mail an info@beuron.de.


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.Juni 2024 Amtseinsetzung des Bürgermeisters Hans-Peter Wolf 

Herr Klaus Bath eröffnete als Bürgermeisterstellvertreter die Sitzung. Zunächst bedankte er sich bei den Musikern, dem Kulturförderverein und allen Helfern, die dazu beitrugen, dass die öffentliche Sitzung in dem Rahmen stattfinden kann. Als nächstes gab er die Tagesordnung bekannt und verwies auf den § 42 Abs. 6 GemO, in dem festgelegt ist, dass ein Mitglied aus dem Gemeinderat die Vereidigung und Verpflichtung des einzusetzenden Bürgermeisters mit Zustimmung des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung übernimmt. Im Anschluss begrüßte er alle Ehrengäste und gab einen kleinen Rückblick über letzten 13 Jahren mit dem ehemaligen Bürgermeister. Nach einer kleinen musikalischen Einlage von Markus Blender und die Donautalmusikanten beschrieb er kurz, welche Gründe dazu geführt hatten, sich wieder für einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu entscheiden, und dass es sehr erfreulich war, dass sich 3 Kandidaten für Beuron einsetzen wollten. Anschließend freute er sich, den neuen Bürgermeister Hans-Peter Wolf zu seinem Amt als Bürgermeister verpflichten zu dürfen. Hans-Peter Wolf sprach die offizielle Vereidigungsformel und beendete diese mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“. Per Handschlag wurde die Amtseinsetzung offiziell besiegelt. 

 

Daraufhin folgten zuerst die Grußworte von Landrätin Stefanie Bürkle, die sich auf die Zusammenarbeit mit dem einzigen ehrenamtlichen Bürgermeister in einer der kleinsten Gemeinden im Landkreis Sigmaringen freut. Sie versicherte, dass das Landratsamt die Gemeinde und den Bürgermeister immer tatkräftig unterstützen würde und dass sie hofft, dass diese Unterstützung auch aus den umliegenden Nachbargemeinden kommen werde. Im Anschluss richtete sie noch ein paar Worte an den ehemaligen Bürgermeister Herr Raphael Osmakowski-Miller, der seine erfolgreiche Wahl auch sicher ein Stück weit der Gemeinde Beuron zu verdanken hat. Im Anschluss lobte sie seine Erfolge und schmunzelte über seine Beharrlichkeit, die ihm jedoch viele dieser Erfolge eingebracht habe. Zum Abschluss überreichte sie dem neuen und dem alten Bürgermeister jeweils ein kleines Geschenk des Landkreises. Für die Frauen, ohne deren Unterstützung so ein Amt nicht möglich sei, gab es jeweils einen Blumenstrauß.

 

Der Vorsitzende Bath übergab das Rednerpult im Anschluss an den Erzabt Tutilo Burger. In seiner Ansprache ging es um die innere Balance und das innere Gleichgewicht, die extrem wichtig sind, oft jedoch vom Stress aufgefressen werden. Dies sei jedoch nicht dem Stress an sich geschuldet, sondern eher dem Mangel an Pausen und kleinen Auszeiten, in denen man bewusst nichts tut. Er betonte, dass es jedoch wichtig sei, sich diese Auszeiten zu gönnen und wahrzunehmen, was die eigenen Bedürfnisse sind. Er nahm Bezug auf die Mönchsregeln für den Cuellar des heiligen Benedikt „er bewahre seine Seele“ und gab diesen Wunsch an Hans-Peter Wolf weiter, er möge in seiner Arbeit als Bürgermeister diese bewahren und sich Zeit für sich und die Familie nehmen. 

 

Frau Diana Miko sprach für die Vereine und die Feuerwehr und darüber, dass die Gemeinde Beuron nun durch den Wechsel in eine neue Phase kommen würde, dies jedoch durch die langjährige Erfahrung die Hans-Peter Wolf in der Arbeit als Gemeinderat und stellvertretender Bürgermeister sicher in eine gute Richtung gehen würde. Sie sei sich sicher, dass die Vereine weiterhin ein offenes Ohr auf dem Rathaus wie bisher finden würden und überreichte im Namen der Vereine ein kleines Präsent und Blumen an Frau Wolf. 

 

Der Vorsitzende Klaus Bath übernahm wieder das Rednerpult für die Schlüsselübergabe. Er erklärte eindrucksvoll, warum der Akt der Schlüsselübergabe etwas besonders sei, da die Schlüsselgewalt immer mit großem Vertrauen verbunden sei.

 

Nach der Schlüsselübergabe bedankte sich Bürgermeister Hans-Peter Wolf bei seiner Familie für den Mut und den Rückhalt, bei den Gemeinderäten, seinen Mitarbeitern, der Landrätin und für ein stetiges offenes Ohr und ihre Unterstützung, den Bürgermeisterkollegen und den Partner der NRS, BLS und BIT, sowie Herrn Dr. Marcus Ehm und Herrn Alexander Bücheler für die Unterstützung und Amtshilfe der Stadt Sigmaringen bei den Kämmerei – und Friedhofsaufgaben, und bei der Stadt Meßkirch für die Betreuung der Kläranlage. Zum Abschluss bedankte er sich noch bei dem gesamten Gemeindeteam und erklärte im Anschluss die Beendigung des öffentlichen Teils. Er bedankte sich bei der Bevölkerung, die ihm durch die Wahl das Vertrauen geschenkt hat. 

Verabschiedung unseres ehemaligen Bürgermeisters Raphael Osmakowski-Miller

 

Im Anschluss an die besondere Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2024, mit der Amtseinsetzung Hans-Peter Wolfs als Bürgermeister unserer Gemeinde, wurde sein Vorgänger im Amt, Raphael Osmakowski-Miller, feierlich verabschiedet. Dabei würdigten sowohl die Landrätin, Stephanie Bürkle, als auch Diana Miko, die für Vereine und Feuerwehr sprach, sowie der neue Bürgermeister Hans-Peter Wolf, die Verdienste Raphael Osmakowski-Millers für die Gemeinde Beuron. Stichworte wie Sanierungsgebiet Beuron, Nahwärmenetz Hausen im Tal, Wohnmobilstellplatz oder Breitbandausbau geben nur eine Ahnung von der Arbeit und dem Elan, die nötig waren, um diese und andere Projekte auf den Weg zu bringen. So hat Herr Osmakowski-Miller in den vergangenen 13 Jahren Spuren hinterlassen, die seine Amtszeit weit überdauern werden. In einer teils sehr emotionalen Ansprache hielt auch der ehemalige Bürgermeister Rückschau und beendete seine Ausführungen in vertrauter Weise mit einem Witz. Während seine Ehefrau sich über Blumensträuße freuen durfte, gab es für Raphael Osmakowski-Miller ein ganz besonderes Geschenk, das ihn künftig immer an die Gemeinde Beuron erinnern wird. Das Kreuz, das während seiner Amtszeit sein Büro in Hausen im Tal zierte, bekommt nun einen neuen, ehrenvollen Platz im Bürgermeisterbüro in Bad Saulgau. 

 

Ein kleines, aber bedeutsames von ihm auf den Weg gebrachtes Projekt durfte Raphael Osmakowski-Miller anschließend selbst zu Ende bringen. Die Übergabe des Tischkickers an den Feuerwehrkommandanten Wolfgang Rack und die zahlreich erschienenen Mitglieder der Jugendfeuerwehr löste Begeisterung aus. Erst recht, als zum ersten Spiel am neuen Gerät Hans Peter Wolf und Erzabt Tutilo gegen Stephanie Bürkle und Raphael Osmakowski-Miller antraten. Auch wenn Erzabt und neuer Bürgermeister aus diesem kurzen Spiel als Sieger hervorgingen, hatten alle Beteiligten und Zuschauer ihren Spaß. Zum Abschluss der Feierlichkeiten gab es einen Stehempfang, der in ein langes, von Wohlwollen getragenes Beisammensein der geladenen Gäste und der zahlreich erschienenen Bürger unserer Gemeinde überging. 

 

Herzlichen Dank an den Kulturförderverein, Familie Beha vom Edeka-Markt in Mühlheim, Familie Frei vom Talhof, Metzgerei Bosch sowie Blumen am Stacchus in Meßkirch für die freundliche Unterstützung. Ein besonderer Dank geht an Markus Blender und seine Donautalmusikanten sowie an Annette und Ida von Bischopinck für die sehr passende musikalische Umrahmung der Amtseinsetzung und der Verabschiedung. Letztendlich hat jeder einzelne Gast sich Dank verdient, denn alle Anwesenden in ihrer Gesamtheit haben zu einer gelungenen, warmherzigen und außergewöhnlichen Veranstaltung beigetragen, die so wohl nur in unserer Gemeinde möglich ist. 


 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Herr Raphael Osmakowski-Miller tritt am 01. Februar 2024 sein Amt als Bürgermeister in Bad Saulgau an und steht unserer Gemeinde nicht mehr zur Verfügung. Daher werde ich als Stellvertretender Bürgermeister am selben Tag die Amtsgeschäfte der Gemeinde Beuron übernehmen, bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist. Gern kümmere ich mich um Ihre Fragen und Anliegen. Wenden Sie sich bitte zunächst an das Rathaus-Team, das mir Ihre Wünsche weiterleiten wird. Ich freue mich auf unseren gemeinsamen Weg und bedanke mich im Voraus für Ihr Vertrauen.

 

Hans-Peter Wolf

Stellvertretender Bürgermeister

 


 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

anders als ursprünglich gedacht, endet meine Amtszeit durch die Bürgermeisterwahl in Bad Saulgau am 31. Januar 2024. Der Bürgermeisterstellvertreter, Herr Hans-Peter Wolf, wird ab dem 01. Februar 2024 die Amtsgeschäfte übernehmen. Bitte bringen Sie ihm das gleiche Vertrauen entgegen, wie Sie es mir entgegengebracht haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle schon jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Beuron von Herzen bedanken. Sie alle haben durch Ihre Schaffenskraft dazu beigetragen, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister, überhaupt in die Lage versetzt worden sind, diese großen Projekte, welche wir in den letzten Jahren in Beuron gemeinsam angegangen sind, zu meistern.

Ich selbst war gern Ihr Bürgermeister und möchte mich vor allem auch in zum Teil schwierigen Zeiten und unangenehmen Angriffen dafür bedanken, dass Sie mir immer zur Seite gestanden sind und den Weg mit mir positiv begleitet haben. Ich hoffe und denke, dass wir Beuron und seine Teilorte gemeinsam weitergebracht und weiterentwickelt haben.

Ich wünsche unserer Gemeinde weiterhin einen guten Verlauf und hoffe, dass wir einen guten Bürgermeister finden werden.

 

Ihr Raphael Osmakowski-Miller

Bürgermeister

 


 

Glasfaserausbau 

 

Die Gemeinde Beuron hat im Jahr 2023 den Glasfaserausbau vom Bereich Wolfhof bis zu den Reinfelderhöfen in Angriff genommen. Hierzu wurden am 12.10.2022 die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission war am 03.11.2022. Über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaues werden wir Sie demnächst hier informieren.

 

Begrüßungsvideo "Natürlich in Beuron"

 

 

 

Der Donauradweg

 

Wanderkarte "Donautal"

 

Die Wanderkarte "Donautal" zeigt alle Wanderwege im und um das Donautal im Maßstab 1:35.000.

Die Wanderkarte kann im Rathaus zum Preis von 4,90 Euro käuflich erworben werden.

 

Tel.: (0 75 79) 9210-0

 

Kulturlandschaft des Jahres 2018

 

Die Kulturlandschaft des Jahres nimmt Fahrt auf und wir sind mit dabei.

 

Der Schwäbische Heimatbund hat unsere Region mit dem Prädikat „Kulturlandschaft des Jahres 2018 Obere Donau“ ausgezeichnet. Es freut uns, dass Beuron mit dabei ist. Mit dem Projekt „Kulturlandschaft des Jahres“ soll auf deren Schönheit und Vielfalt aufmerksam gemacht werden. Ausgesuchte Gebiete des Landes werden für ein Jahr ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei geht es um Veranstaltungen, um Naturerlebnis, aber auch um Tourismus und Identitätsfindung. Vielleicht bekommt ja jemand im laufe des Jahres eine ganz neue Beziehung zu seinem Wohnort und bestimmt werden auch Menschen von auswärts auf die Schönheit und die Vielfalt unserer Region aufmerksam gemacht.

Für das Aktionsjahr wurde die Internetseite www.kulturlandschaft-des-jahres-2018.de ins Netz gestellt. Sie wird mehrmals pro Woche aktualisiert und verändert. Über die Internetseite kann man sich auch für einen kostenlosen Newsletter eintragen. Damit nimmt man dann auch einmal monatlich an einer Verlosung von Preisen teil.

 

 

 

Die Gemeinde Beuron befindet sich in Mitten des Naturpark Obere Donau und ist Teil der Vier-Länder-Region Bodensee. Das Naturparkbüro mit angegliedertem Naturschutzzentrum ist im Bahnhofsgebäude in Beuron beheimatet.

Überdies arbeitet die Gemeinde Beuron im Bereich des Tourismus mit dem DonautalTourismus Hohenzollern e.V., sowie der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH zusammen. Die Gemeinde ist auch Mitglied des Schwäbischen Alb Tourismus.

Gemeinsam mit den Gemeinden Donaueschingen, Geisingen, Immendingen, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Irndorf, Buchheim, Leibertingen, Inzigkofen und Sigmaringen arbeitet die Gemeinde Beuron in einem losen Verband dem Landschaftpark Junge Donau zusammen. Hier sollen Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirksübergreifend Lösungen für die Probleme der Zukunft im Bereich der Mobilität und Demographie und anderen Problembereichen gefunden werden.

 

   

 

 

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Bürgermeisteramt Beuron
Kirchstr. 18
88631 Beuron OT Hausen
Tel. 07579 9210 0
Fax: 07579 9210 25

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