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Herzlich willkommen in BEURON

mit den Ortsteilen Beuron, Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn.

 

 

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Gemeinde Beuron mit den Ortsteilen Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn, unsere Landschaft, die Übernachtungsmöglichkeiten, das Kloster Beuron und vieles mehr.

 

 

Aktuelles in Beuron

 

Gemeinde Beuron
Landkreis Sigmaringen
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)


Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgaben-gesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landes-grundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuer-gesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Beuron am 11.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Steuererhebung
(1) Die Gemeinde Beuron erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Beuron und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Beuron.
§ 2
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 340 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 520 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4
Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Ausgefertigt!


Beuron, 11.12.2024
Hans-Peter Wolf
Bürgermeister


 

 Einschränkungen im Straßenverkehr

Informationen über Verkehrsbeschränkungen können im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter  www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

 


 

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
 „Landtag verkleinern“ über das

„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

 

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.

Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

  1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.

 

Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.

 

  1. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.

Die Eintragungsliste für die Gemeinde Beuron
wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024
im Rathaus in der Kirchstraße 18, 88631 Beuron (Hausen im Tal)

      zu folgenden Öffnungszeiten:

Mo. bis Do. 8:30 Uhr -11:30 Uhr Mittwoch zusätzlich von 15:00 Uhr -18: Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

  1. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
  1. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
  2. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
  3. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
  4.  

„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes

 

Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

 

Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes

 

Artikel 1

Änderung des Landtagswahlgesetzes

 

Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 

1.         § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.

2.         In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.

3.         In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt.

4.         Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

 

Anlage

(Zu § 5 Absatz 1 Satz 2)

 

Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag

von Baden-Württemberg

 

Nr.

Name

Gebiet

1

Stuttgart I

Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen

2

Stuttgart II

Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen

3

Böblingen

Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch

4

Esslingen

Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)

5

Nürtingen

Vom Landkreis Böblingen

die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch

vom Landkreis Esslingen

die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen

6

Göppingen

Landkreis Göppingen

7

Waiblingen

Vom Rems-Murr-Kreis

die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach

8

Ludwigsburg

Vom Landkreis Böblingen

die Gemeinde Weissach

vom Landkreis Ludwigsburg

die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz

9

Neckar-Zaber

Vom Landkreis Heilbronn

die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld

vom Landkreis Ludwigsburg

die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim

10

Heilbronn

Stadtkreis Heilbronn

vom Landkreis Heilbronn

die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot

11

Schwäbisch Hall -Hohenlohe

Hohenlohekreis

Landkreis Schwäbisch Hall

12

Backnang-Schwäbisch Gmünd

Vom Ostalbkreis

die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten

vom Rems-Murr-Kreis

die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal

13

Aalen-          Heidenheim

Landkreis Heidenheim

vom Ostalbkreis

die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört

14

Karlsruhe-Stadt

Stadtkreis Karlsruhe

15

Karlsruhe-Land

Vom Landkreis Karlsruhe

die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen

16

Rastatt

Stadtkreis Baden-Baden

Landkreis Rastatt

17

Heidelberg

Stadtkreis Heidelberg

vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim

18

Mannheim

Stadtkreis Mannheim

19

Odenwald-    Tauber

Main-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis

20

Rhein-Neckar

Vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen

 

 

 

21

 

 

Bruchsal-     Schwetzingen

 

 

 

Vom Landkreis Karlsruhe

die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel

vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen

22

Pforzheim

Stadtkreis Pforzheim

Enzkreis

23

Calw

Landkreis Calw

Landkreis Freudenstadt

24

Freiburg

Stadtkreis Freiburg im Breisgau

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau

25

Lörrach-       Müllheim

Landkreis Lörrach

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg

26

Emmendingen-Lahr

Landkreis Emmendingen

vom Ortenaukreis

die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach

27

Offenburg

Vom Ortenaukreis

die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach

28

Rottweil-      Tuttlingen

Landkreis Rottweil

Landkreis Tuttlingen

29

Schwarzwald-Baar

Schwarzwald-Baar-Kreis

vom Ortenaukreis

die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach

30

Konstanz

Landkreis Konstanz

31

Waldshut

Landkreis Waldshut

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt

32

Reutlingen

Landkreis Reutlingen

33

Tübingen

Landkreis Tübingen

vom Zollernalbkreis

die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen

34

Ulm

Stadtkreis Ulm

Alb-Donau-Kreis

35

Biberach

Landkreis Biberach

vom Landkreis Ravensburg

die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg

36

Bodensee

Bodenseekreis

vom Landkreis Sigmaringen

die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald

37

Ravensburg

Vom Landkreis Ravensburg

die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende

38

Zollernalb-    Sigmaringen

Vom Landkreis Sigmaringen

die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt

vom Zollernalbkreis

die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“

 

Beuron, den 31.07.2024

 

gez. 

Hans-Peter Wolf

Bürgermeister

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am 21. Juni 2024 habe ich bei meiner Amtseinführung im Tobelhaus den Amtseid gesprochen und bin seitdem offiziell Ihr Bürgermeister. Ich freue mich sehr auf unsere gemeinsame Zukunft und die Aufgaben, die mich erwarten. Motiviert und voller Tatkraft bin ich bereit, mich den Herausforderungen zu stellen, meine 25-jährige Erfahrung als Gemeinderat einzubringen und Neues zu lernen. 

 

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen, dessen ich mich würdig erweisen möchte. Daher biete ich Ihnen immer ein offenes Ohr an für Fragen, Wünsche und Kritik. Wenden Sie sich gern an mich persönlich oder an das Rathaus-Team, das Ihre Anliegen an mich weiterleiten wird. 

 

Lassen Sie uns alle zusammen - Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderat, Vereine, Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister - die kommenden Aufgaben meistern, zum Wohle unserer Gemeinde und ihrer Einwohner. 

 

Herzliche Grüße

 

Hans-Peter Wolf

Bürgermeister

 

Beuron, den 11. Juli 2024

 


Neue Rathausöffnungszeiten

 

Das Rathaus ist ab sofort Montag bis Donnerstag, von 8:30 bis 11:30 Uhr, und außerdem Mittwoch, von 15:00 bis 18:00 Uhr, für Sie geöffnet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während dieser Zeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie gern einen Termin für eine andere Zeit vereinbaren. Das ist telefonisch während der Öffnungszeiten möglich unter 07579-92100 oder per E-Mail an info@beuron.de.


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.Juni 2024 Amtseinsetzung des Bürgermeisters Hans-Peter Wolf 

Herr Klaus Bath eröffnete als Bürgermeisterstellvertreter die Sitzung. Zunächst bedankte er sich bei den Musikern, dem Kulturförderverein und allen Helfern, die dazu beitrugen, dass die öffentliche Sitzung in dem Rahmen stattfinden kann. Als nächstes gab er die Tagesordnung bekannt und verwies auf den § 42 Abs. 6 GemO, in dem festgelegt ist, dass ein Mitglied aus dem Gemeinderat die Vereidigung und Verpflichtung des einzusetzenden Bürgermeisters mit Zustimmung des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung übernimmt. Im Anschluss begrüßte er alle Ehrengäste und gab einen kleinen Rückblick über letzten 13 Jahren mit dem ehemaligen Bürgermeister. Nach einer kleinen musikalischen Einlage von Markus Blender und die Donautalmusikanten beschrieb er kurz, welche Gründe dazu geführt hatten, sich wieder für einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu entscheiden, und dass es sehr erfreulich war, dass sich 3 Kandidaten für Beuron einsetzen wollten. Anschließend freute er sich, den neuen Bürgermeister Hans-Peter Wolf zu seinem Amt als Bürgermeister verpflichten zu dürfen. Hans-Peter Wolf sprach die offizielle Vereidigungsformel und beendete diese mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“. Per Handschlag wurde die Amtseinsetzung offiziell besiegelt. 

 

Daraufhin folgten zuerst die Grußworte von Landrätin Stefanie Bürkle, die sich auf die Zusammenarbeit mit dem einzigen ehrenamtlichen Bürgermeister in einer der kleinsten Gemeinden im Landkreis Sigmaringen freut. Sie versicherte, dass das Landratsamt die Gemeinde und den Bürgermeister immer tatkräftig unterstützen würde und dass sie hofft, dass diese Unterstützung auch aus den umliegenden Nachbargemeinden kommen werde. Im Anschluss richtete sie noch ein paar Worte an den ehemaligen Bürgermeister Herr Raphael Osmakowski-Miller, der seine erfolgreiche Wahl auch sicher ein Stück weit der Gemeinde Beuron zu verdanken hat. Im Anschluss lobte sie seine Erfolge und schmunzelte über seine Beharrlichkeit, die ihm jedoch viele dieser Erfolge eingebracht habe. Zum Abschluss überreichte sie dem neuen und dem alten Bürgermeister jeweils ein kleines Geschenk des Landkreises. Für die Frauen, ohne deren Unterstützung so ein Amt nicht möglich sei, gab es jeweils einen Blumenstrauß.

 

Der Vorsitzende Bath übergab das Rednerpult im Anschluss an den Erzabt Tutilo Burger. In seiner Ansprache ging es um die innere Balance und das innere Gleichgewicht, die extrem wichtig sind, oft jedoch vom Stress aufgefressen werden. Dies sei jedoch nicht dem Stress an sich geschuldet, sondern eher dem Mangel an Pausen und kleinen Auszeiten, in denen man bewusst nichts tut. Er betonte, dass es jedoch wichtig sei, sich diese Auszeiten zu gönnen und wahrzunehmen, was die eigenen Bedürfnisse sind. Er nahm Bezug auf die Mönchsregeln für den Cuellar des heiligen Benedikt „er bewahre seine Seele“ und gab diesen Wunsch an Hans-Peter Wolf weiter, er möge in seiner Arbeit als Bürgermeister diese bewahren und sich Zeit für sich und die Familie nehmen. 

 

Frau Diana Miko sprach für die Vereine und die Feuerwehr und darüber, dass die Gemeinde Beuron nun durch den Wechsel in eine neue Phase kommen würde, dies jedoch durch die langjährige Erfahrung die Hans-Peter Wolf in der Arbeit als Gemeinderat und stellvertretender Bürgermeister sicher in eine gute Richtung gehen würde. Sie sei sich sicher, dass die Vereine weiterhin ein offenes Ohr auf dem Rathaus wie bisher finden würden und überreichte im Namen der Vereine ein kleines Präsent und Blumen an Frau Wolf. 

 

Der Vorsitzende Klaus Bath übernahm wieder das Rednerpult für die Schlüsselübergabe. Er erklärte eindrucksvoll, warum der Akt der Schlüsselübergabe etwas besonders sei, da die Schlüsselgewalt immer mit großem Vertrauen verbunden sei.

 

Nach der Schlüsselübergabe bedankte sich Bürgermeister Hans-Peter Wolf bei seiner Familie für den Mut und den Rückhalt, bei den Gemeinderäten, seinen Mitarbeitern, der Landrätin und für ein stetiges offenes Ohr und ihre Unterstützung, den Bürgermeisterkollegen und den Partner der NRS, BLS und BIT, sowie Herrn Dr. Marcus Ehm und Herrn Alexander Bücheler für die Unterstützung und Amtshilfe der Stadt Sigmaringen bei den Kämmerei – und Friedhofsaufgaben, und bei der Stadt Meßkirch für die Betreuung der Kläranlage. Zum Abschluss bedankte er sich noch bei dem gesamten Gemeindeteam und erklärte im Anschluss die Beendigung des öffentlichen Teils. Er bedankte sich bei der Bevölkerung, die ihm durch die Wahl das Vertrauen geschenkt hat. 

Verabschiedung unseres ehemaligen Bürgermeisters Raphael Osmakowski-Miller

 

Im Anschluss an die besondere Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2024, mit der Amtseinsetzung Hans-Peter Wolfs als Bürgermeister unserer Gemeinde, wurde sein Vorgänger im Amt, Raphael Osmakowski-Miller, feierlich verabschiedet. Dabei würdigten sowohl die Landrätin, Stephanie Bürkle, als auch Diana Miko, die für Vereine und Feuerwehr sprach, sowie der neue Bürgermeister Hans-Peter Wolf, die Verdienste Raphael Osmakowski-Millers für die Gemeinde Beuron. Stichworte wie Sanierungsgebiet Beuron, Nahwärmenetz Hausen im Tal, Wohnmobilstellplatz oder Breitbandausbau geben nur eine Ahnung von der Arbeit und dem Elan, die nötig waren, um diese und andere Projekte auf den Weg zu bringen. So hat Herr Osmakowski-Miller in den vergangenen 13 Jahren Spuren hinterlassen, die seine Amtszeit weit überdauern werden. In einer teils sehr emotionalen Ansprache hielt auch der ehemalige Bürgermeister Rückschau und beendete seine Ausführungen in vertrauter Weise mit einem Witz. Während seine Ehefrau sich über Blumensträuße freuen durfte, gab es für Raphael Osmakowski-Miller ein ganz besonderes Geschenk, das ihn künftig immer an die Gemeinde Beuron erinnern wird. Das Kreuz, das während seiner Amtszeit sein Büro in Hausen im Tal zierte, bekommt nun einen neuen, ehrenvollen Platz im Bürgermeisterbüro in Bad Saulgau. 

 

Ein kleines, aber bedeutsames von ihm auf den Weg gebrachtes Projekt durfte Raphael Osmakowski-Miller anschließend selbst zu Ende bringen. Die Übergabe des Tischkickers an den Feuerwehrkommandanten Wolfgang Rack und die zahlreich erschienenen Mitglieder der Jugendfeuerwehr löste Begeisterung aus. Erst recht, als zum ersten Spiel am neuen Gerät Hans Peter Wolf und Erzabt Tutilo gegen Stephanie Bürkle und Raphael Osmakowski-Miller antraten. Auch wenn Erzabt und neuer Bürgermeister aus diesem kurzen Spiel als Sieger hervorgingen, hatten alle Beteiligten und Zuschauer ihren Spaß. Zum Abschluss der Feierlichkeiten gab es einen Stehempfang, der in ein langes, von Wohlwollen getragenes Beisammensein der geladenen Gäste und der zahlreich erschienenen Bürger unserer Gemeinde überging. 

 

Herzlichen Dank an den Kulturförderverein, Familie Beha vom Edeka-Markt in Mühlheim, Familie Frei vom Talhof, Metzgerei Bosch sowie Blumen am Stacchus in Meßkirch für die freundliche Unterstützung. Ein besonderer Dank geht an Markus Blender und seine Donautalmusikanten sowie an Annette und Ida von Bischopinck für die sehr passende musikalische Umrahmung der Amtseinsetzung und der Verabschiedung. Letztendlich hat jeder einzelne Gast sich Dank verdient, denn alle Anwesenden in ihrer Gesamtheit haben zu einer gelungenen, warmherzigen und außergewöhnlichen Veranstaltung beigetragen, die so wohl nur in unserer Gemeinde möglich ist. 


 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Herr Raphael Osmakowski-Miller tritt am 01. Februar 2024 sein Amt als Bürgermeister in Bad Saulgau an und steht unserer Gemeinde nicht mehr zur Verfügung. Daher werde ich als Stellvertretender Bürgermeister am selben Tag die Amtsgeschäfte der Gemeinde Beuron übernehmen, bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist. Gern kümmere ich mich um Ihre Fragen und Anliegen. Wenden Sie sich bitte zunächst an das Rathaus-Team, das mir Ihre Wünsche weiterleiten wird. Ich freue mich auf unseren gemeinsamen Weg und bedanke mich im Voraus für Ihr Vertrauen.

 

Hans-Peter Wolf

Stellvertretender Bürgermeister

 


 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

anders als ursprünglich gedacht, endet meine Amtszeit durch die Bürgermeisterwahl in Bad Saulgau am 31. Januar 2024. Der Bürgermeisterstellvertreter, Herr Hans-Peter Wolf, wird ab dem 01. Februar 2024 die Amtsgeschäfte übernehmen. Bitte bringen Sie ihm das gleiche Vertrauen entgegen, wie Sie es mir entgegengebracht haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle schon jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Beuron von Herzen bedanken. Sie alle haben durch Ihre Schaffenskraft dazu beigetragen, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister, überhaupt in die Lage versetzt worden sind, diese großen Projekte, welche wir in den letzten Jahren in Beuron gemeinsam angegangen sind, zu meistern.

Ich selbst war gern Ihr Bürgermeister und möchte mich vor allem auch in zum Teil schwierigen Zeiten und unangenehmen Angriffen dafür bedanken, dass Sie mir immer zur Seite gestanden sind und den Weg mit mir positiv begleitet haben. Ich hoffe und denke, dass wir Beuron und seine Teilorte gemeinsam weitergebracht und weiterentwickelt haben.

Ich wünsche unserer Gemeinde weiterhin einen guten Verlauf und hoffe, dass wir einen guten Bürgermeister finden werden.

 

Ihr Raphael Osmakowski-Miller

Bürgermeister

 


 

Glasfaserausbau 

 

Die Gemeinde Beuron hat im Jahr 2023 den Glasfaserausbau vom Bereich Wolfhof bis zu den Reinfelderhöfen in Angriff genommen. Hierzu wurden am 12.10.2022 die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission war am 03.11.2022. Über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaues werden wir Sie demnächst hier informieren.

 

Begrüßungsvideo "Natürlich in Beuron"

 

Aktuelles:

 

Der neue Zugfahrplan für das Jahr 2024 wird demnächst auf der Seite Rathaus/F/Fahrplan eingestellt. Klicken Sie auf diesen Link und Sie können ihn Herunterladen.

 

Nahwärme- und Glasfaserausbau in Hausen im Tal

Projekt der Breitbandinitiative im Landkreis Sigmaringen (BLS) und der Nahwärmeregion Sigmaringen (NRS) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beuron.

Achtung:
In Zukunft sind die alten Aufnahmen auf der Homepageseite Rathaus / Nahwärme o. Breitbandausbau und dem Youtube-Kanal Beuron im Donautal zu finden!!!

 

Der Donauradweg

 

Wanderkarte "Donautal"

 

Die Wanderkarte "Donautal" zeigt alle Wanderwege im und um das Donautal im Maßstab 1:35.000.

Die Wanderkarte kann im Rathaus zum Preis von 4,90 Euro käuflich erworben werden.

 

Tel.: (0 75 79) 9210-0

 

Kulturlandschaft des Jahres 2018

 

Die Kulturlandschaft des Jahres nimmt Fahrt auf und wir sind mit dabei.

 

Der Schwäbische Heimatbund hat unsere Region mit dem Prädikat „Kulturlandschaft des Jahres 2018 Obere Donau“ ausgezeichnet. Es freut uns, dass Beuron mit dabei ist. Mit dem Projekt „Kulturlandschaft des Jahres“ soll auf deren Schönheit und Vielfalt aufmerksam gemacht werden. Ausgesuchte Gebiete des Landes werden für ein Jahr ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei geht es um Veranstaltungen, um Naturerlebnis, aber auch um Tourismus und Identitätsfindung. Vielleicht bekommt ja jemand im laufe des Jahres eine ganz neue Beziehung zu seinem Wohnort und bestimmt werden auch Menschen von auswärts auf die Schönheit und die Vielfalt unserer Region aufmerksam gemacht.

Für das Aktionsjahr wurde die Internetseite www.kulturlandschaft-des-jahres-2018.de ins Netz gestellt. Sie wird mehrmals pro Woche aktualisiert und verändert. Über die Internetseite kann man sich auch für einen kostenlosen Newsletter eintragen. Damit nimmt man dann auch einmal monatlich an einer Verlosung von Preisen teil.

 

 

 

Die Gemeinde Beuron befindet sich in Mitten des Naturpark Obere Donau und ist Teil der Vier-Länder-Region Bodensee. Das Naturparkbüro mit angegliedertem Naturschutzzentrum ist im Bahnhofsgebäude in Beuron beheimatet.

Überdies arbeitet die Gemeinde Beuron im Bereich des Tourismus mit dem DonautalTourismus Hohenzollern e.V., sowie der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH zusammen. Die Gemeinde ist auch Mitglied des Schwäbischen Alb Tourismus.

Gemeinsam mit den Gemeinden Donaueschingen, Geisingen, Immendingen, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Irndorf, Buchheim, Leibertingen, Inzigkofen und Sigmaringen arbeitet die Gemeinde Beuron in einem losen Verband dem Landschaftpark Junge Donau zusammen. Hier sollen Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirksübergreifend Lösungen für die Probleme der Zukunft im Bereich der Mobilität und Demographie und anderen Problembereichen gefunden werden.

 

   

 

 

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