(Auszug)
Die Routennamen sind aus dem Kletterführer von Ralph Stöhr entnommen.
1. Folgende Felsen und Routen im Oberen Donautal (Landkreis Sigmaringen) werden in dem aufgeführten Rahmen ganz oder teilweise zum Klettern freigegeben:
* Parkplatzfels
* Verlobungsfelsen - Garmischer Turm
* Löchlesfels
* Fuchsfels
* Westl. Zinne
* Dritte Zinne
* Zweite Zinne
* Erste Zinne
* Fischerfels
* Eigerturm
* Alte Hausener Wand
* Dachstein
* Stuhlfels
* Bad Men Rock
* Aussichtsfels
* Dreiecksfels
* Traumfels
Die Beseitigung, Änderung und Neuanlegung von Routen ist bei diesen Felsen grundsätzlich erlaubt.
* Bröselmüller
* Bröselmaier
* Auf Messers Schneide
* Kreinerführe
* Pfingstochse
* Preußriß
* Dezemberstreich
* Efeuverschneidung
* Direkter Ausstieg
* Brot und Speck
* Brot und Spiele
* Quadrophenia
* Igelkante
* Holunderkamin
* Opakante
am Schaufels
* Kaiserweg
* Schöner Riß (Einstieg über den Kaiserweg)
* Gerader Riß
* Normalweg (Ausstieg über Leere Welt oder Direkter Einstieg)
* Direkter Ausstieg
* Leere Welt
* Bled gloffa
* Trizeps
* Direkter Einstieg Trizeps
* Godfather of Rock
* Chrome Dome
* Sese
* Cats
* Schurer Gedenkweg
* Herbstweg
am Blickfels
* Blicklekante
* Dreierweg
* Abendtraum
* Kurzschluß
* Tha Mad FVOS
* Albtraum
* Hurenfurche
* Gailtalerin
* Via Lochus
* Walzkante
an der Falkenwand
* Felsbereich von Route Bierkante bis Route Rottweiler Weg
Rabenwand: frei vom 16.07. - 30.09. und 01.11. - 28.02.
Donaucalaque: frei vom 16.07. - 30.09. und 01.11. - 28.02.
Schreyfels:
* Tira Mi Su - frei vom 01.08. - 31.12.
* Siebenkäs - frei vom 01.08. - 31.12.
* Weg der Jugend - frei vom 01.08. - 31.12.
* Verdauungsspaziergang - frei vom 01.08. - 31.12.
* Dülferverschneidung - frei vom 01.08. - 31.12.
Schaufels:
* Alter Ebinger Turm Weg - frei vom 16.07. - 30.09. und 01.11. - 28.02.
2. Die vorhandene Vegetation und Topographie darf an den zum Klettern freien Felsen nicht verändert, beeinträchtigt oder beseitigt werden.
3. Alle in dieser Kletterregelung nicht genannten Felsen und Felsgruppen im Oberen Donautal sowie in den Seitentälern des Oberen Donautales, Laucherttal und Schmeiental im Landkreis Sigmaringen bleiben nach §24 a NatSchG zum Klettern gesperrt.
4. Zeitliche und räumliche Änderungen beim Kletterbetrieb können bei neuen Erkenntnissen jederzeit mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums vorgenommen werden.
(...)
5. Wer an den nicht freigegebenen Felsen oder Routen klettert oder dort neue Routen anlegt, wird im Rahmen der Bußgeldvorschriften des NatSchG belangt
6. (...)
7. Die Allgemeinverfügung kann einschließlich der Begründung und der Rechtmittelbelehrung beim Amt für Umweltschutz des Landratsamts Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, während der Dienstzeiten (Montag - Freitag von 8:15 - 12:00 Uhr und Montag - Donnerstag von 14:00 - 15:45 Uhr) eingesehen werden.